Hmmm... da ist man jetzt aber in einer Zwickmühle, meint Ihr nicht!?
Aber ich befürchte, rechtlich gesehen MUSS Ooohhr-mein-Brot (hast übrigens ein fett lustiges Avatar!!!) sich sogar das Ding kaufen, denn um sich eine Vervielfältigung auch nur eines kleinen Teil des Gesamtwerkes selber (oder durch jemand anderen) anfertigen zu dürfen. muss ihm das Originalmaterial bereits gehören!
Urheberrechtsgesetzt §53, "Vervielfältigung zu privaten und sonstigen eigenen Gebrauch".
Zwerghuhn würde sich im strengsten Sinne sogar strafbar machen, selbst, wenn er sich die DVD im Original gekauft hat. Er dürfte quasi diesen Ausschnitt zwar zu "[...]privaten oder sonstigen Gebrauch[...]" anfertigen, aber es niemandem geben
Man hats nicht leicht, aber leicht hats einen
Immer schön aufpassen mit solchen Dingen!!!